Rechtliche Dokumente

Lizenz- und Nutzungsvereinbarung

Software-as-a-Service

Lizenz- und Nutzungsvereinbarung (Software-as-a-Service)

zwischen

Digitalaris Wilhelm Pfeifer

Büelstrasse 25 A, CH-6340 Baar, Schweiz

E-Mail: info@digitalaris.ch

(nachfolgend «Anbieter» oder «Digitalaris»)

und

[Name der Kundin/des Kunden]

[Adresse]

(nachfolgend «Kunde»)

(Anbieter und Kunde nachfolgend einzeln auch «Partei», gemeinsam «Parteien»)

1

Vertragsgegenstand

1.1 Digitalaris entwickelt und betreibt webbasierte Softwareprodukte («Produkt» oder «Software»), die Organisationen, Vereinen, Verwaltungen und Unternehmen als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt werden (z. B. Hoopsheet, Meetingos, Procurement Platform, Digitale Waschstube).

1.2 Diese Vereinbarung regelt die Nutzung des im Bestellformular, in der Auftragsbestätigung oder in einer separaten Leistungsbeschreibung bezeichneten Produkts (nachfolgend «Lizenzierte Software») durch den Kunden.

1.3 Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschliesslich die Einräumung eines Nutzungsrechts an der Lizenzierten Software gemäss Ziff. 3. Der Quellcode, die zugrundeliegende Infrastruktur sowie alle Rechte am geistigen Eigentum verbleiben beim Anbieter (Ziff. 8).

2

Vertragsabschluss und Vertragsdokumente

2.1 Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden (z. B. über Bestellformular, Online-Registrierung oder schriftliche Vereinbarung) und Annahme durch den Anbieter zustande.

2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) individuell unterzeichnete Zusatzvereinbarungen, (ii) die jeweilige Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung, (iii) diese Lizenz- und Nutzungsvereinbarung, (iv) allgemeine Nutzungsbedingungen auf der Website des Anbieters.

3

Nutzungsrecht (Lizenz)

3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Lizenzierte Software im vereinbarten Umfang (Anzahl Nutzer, Module, Standorte etc. gemäss Bestellung) für eigene interne Geschäfts- bzw. Vereinszwecke zu nutzen.

3.2 Die Nutzung ist beschränkt auf die in der Bestellung definierte Anzahl Nutzerkonten, Organisationseinheiten oder sonstige in der Leistungsbeschreibung genannte Mengenangaben. Eine Überschreitung ist dem Anbieter zu melden und kann zu einer Anpassung der Vergütung führen.

3.3 Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

die Lizenzierte Software oder Teile davon Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zu vermieten oder unterzulizenzieren, ausser dies ist ausdrücklich vereinbart;

die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Schweizer Recht erlaubt ist;

Schutzvermerke, Marken oder Urheberrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern;

die Software für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die Dritte schädigt oder die Infrastruktur des Anbieters übermässig belastet.

3.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch fortzuentwickeln, anzupassen oder Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4

Bereitstellung, Verfügbarkeit und Support

4.1 Der Anbieter stellt die Lizenzierte Software über das Internet zur Nutzung bereit und ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeit (SLA) gilt nur, sofern dies separat schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Wartungsarbeiten, die zu kurzfristigen Unterbrechungen führen können, werden, soweit möglich, im Voraus angekündigt und ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

4.3 Der Anbieter leistet Support gemäss separat vereinbartem Supportumfang (z. B. E-Mail-Support während der Geschäftszeiten). Reaktions- und Lösungszeiten gelten nur, soweit ausdrücklich zugesichert.

4.4 Der Kunde ist für eine geeignete Internetverbindung, kompatible Endgeräte/Browser sowie die korrekte Konfiguration seiner eigenen Systeme verantwortlich.

5

Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Nutzung der Lizenzierten Software erfolgt gegen die in der Bestellung/Auftragsbestätigung festgelegte Abonnementsgebühr (monatlich oder jährlich, gemäss Vereinbarung), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszins gemäss Art. 104 OR zu erheben und nach vorheriger Mahnung den Zugang zur Software bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.

5.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen vor Beginn der nächsten Vertragsperiode anzupassen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innert 30 Tagen, gilt sie als akzeptiert; andernfalls steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.

6

Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung des Zugangs und läuft für die in der Bestellung festgelegte Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate). Ohne in der Bestellung festgelegte Mindestlaufzeit gilt eine Vertragsdauer von einem Jahr.

6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird.

6.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR analog bzw. allgemeine Grundsätze des Auftrags- und Vertragsrechts) bleibt vorbehalten, namentlich bei wiederholter, wesentlicher Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei, die nicht innert angemessener Nachfrist behoben wird.

6.4 Mit Vertragsbeendigung erlischt das Nutzungsrecht gemäss Ziff. 3 automatisch. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Wunsch während einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der Kundendaten in einem gängigen Format zur Verfügung; danach ist der Anbieter berechtigt, die Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7

Pflichten des Kunden

7.1 Zugangsdaten

Der Kunde ist verantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten und für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Konto erfolgen. Der Verdacht eines Missbrauchs ist dem Anbieter umgehend zu melden.

7.2 Datenrechtmässigkeit

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Software eingegebenen Daten (insbesondere Personendaten Dritter) rechtmässig beschafft wurden und ihre Bearbeitung durch den Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung zulässig ist.

7.3 Rechtskonforme Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich oder in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstösst.

8

Geistiges Eigentum

8.1 Sämtliche Rechte an der Lizenzierten Software, einschliesslich Quellcode, Design, Marken, Dokumentation und Weiterentwicklungen, stehen ausschliesslich dem Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern zu. Diese Vereinbarung begründet kein Eigentum und keine über das Nutzungsrecht gemäss Ziff. 3 hinausgehenden Rechte.

8.2 Verbesserungsvorschläge oder Feedback des Kunden zur Software darf der Anbieter unentgeltlich und ohne Einschränkung zur Weiterentwicklung seiner Produkte verwenden.

8.3 Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm in die Software eingegebenen Daten («Kundendaten»). Der Anbieter nutzt die Kundendaten ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistung sowie zu den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken.

9

Datenschutz

9.1 Die Parteien beachten bei der Bearbeitung von Personendaten die Vorgaben des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen einer separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement), die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

9.3 Weitere Einzelheiten zur Datenbearbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters unter digitalaris.ch/datenschutz zu entnehmen.

10

Gewährleistung

10.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Lizenzierte Software im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.

10.2 Da es sich um Standardsoftware handelt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Software vollständig fehlerfrei läuft oder allen individuellen Anforderungen des Kunden entspricht, die nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

10.3 Bei nachgewiesenen, wesentlichen Mängeln wird der Anbieter innert angemessener Frist Nachbesserung leisten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung oder Minderung, sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

11

Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für direkte Schäden und höchstens bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Vergütung.

11.3 Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Drittforderungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.4 Der Kunde ist für die regelmässige Sicherung seiner Daten ausserhalb der Software verantwortlich, soweit der Anbieter keine Backup-Leistung ausdrücklich zugesichert hat.

12

Verfügbarkeit von Subunternehmern

12.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen (z. B. Hosting, Cloud-Infrastruktur) Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen, sofern diese ein angemessenes Datenschutz- und Sicherheitsniveau gewährleisten.

13

Änderungen dieser Vereinbarung

13.1 Der Anbieter kann diese Vereinbarung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anpassen, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

14

Schlussbestimmungen

14.1 Abtretung: Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei; ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Geschäftsübergangs des Anbieters.

14.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

14.3 Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung samt ihren Anhängen stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorgehenden mündlichen oder schriftlichen Abreden zu diesem Thema.

14.4 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung untersteht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

14.5 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist [Sitz des Anbieters, z. B. Ort/Kanton], vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.